Hier gibt es alle notwendigen Informationen – von A wie Aufnahmevoraussetzungen bis Z wie Ziele
Mitglied des Bayerischen Jugendrings bzw. eines Stadtjugendringes kann jeder Jugendverband (im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen) oder jede Jugendgruppe in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform.
Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind im § 4 der Satzung des BJR beschrieben. Ansprechpartner:innen sind vor Ort die jeweiligen Stadt- und Kreisjugendringe oder auf Landesebene das Referat Mitgliedschaften und öffentliche Anerkennung.
Im Downloadbereich gibt es Informationen über die Voraussetzungen, die für eine Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring erforderlich sind.
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Antragsvoraussetzung
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Erforderliche Antragsunterlagen
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Aufnahmeantrag
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Grundlagensatzung
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Jugendsatzung
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