Was ist die Juleica?
Nach jahrelanger Diskussion und monatelangen Verhandlungen stellte der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) die neue JugendLeiter/in-Card – oder auch Juleica, wie sie allgemein genannt wird – am 18. Januar 1999 in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor. Dieser neue Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit liegt begründet in §73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), in dem steht, dass Ehrenamtliche in ihrer Arbeit unterstützt werden sollen.
Grundsätzlich dient die Card erst einmal als Ausweis, dass der/die Inhaber/in überhaupt Jugendarbeit macht – und auch eine Grundausbildung dafür hat! Die Card legitimiert gegenüber Eltern und staatlichen sowie nichtstaatliche Stellen, die beraten und helfen.
Wer bekommt die Juleica?
Um in den Genuss einer Juleica zu kommen, müssen einige Grundvoraussetzungen beachtet werden: Du musst mindestens 16 Jahre alt und aktiv in einer Jugendorganisation sein. Der zuständige Jugendverband muss bestätigen, dass der/die Antragsteller/in an einer Grundausbildung (Seminar, Kurse o.ä.) teilgenommen hat.
Wie und wo bekommt man die Juleica?
Formular ausfüllen, Passfoto hinzufügen und von deinem Jugendverband und vom Stadtjugendring bestätigen lassen. Die Kosten für Druck und Versand übernimmt der Stadtjugendring.
Welche Vergünstigungen gibt?
… in Straubing:
Eine Zusammenstellung der regionalen Vergünstigungen findest du beim Kreisjugendring Straubing-Bogen.
… überregional:
Auch andere Jugendringe haben Vergünstigungen für die Juleica gesammelt. Zusätzlich gibt es landesweite und bundesweite Ermäßigungen. Mit einer Juleica kannst du die meisten Vorteile deutschlandweit in Anspruch nehmen. Eine umfangreiche Sammlung findest du unter www.juleica.de
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Auskünfte zur Juleica findest du unter www.juleica.de oder beim Bezirksjugendring Niederbayern.